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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Kunden

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von schuNa für die Buchung, Organisation und Durchführung von Nachhilfe und Lernförderung.

Klare Bedingungen

Hier finden Sie die vertraglichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit schuNa - schulische Nachhilfe.

Nachhilfe & Lernförderung

Die AGB regeln Buchung, Organisation und Durchführung unserer Lernförderung.

Vergütung & Laufzeit

Alle wichtigen Punkte zu Paketen, Laufzeiten, Zahlungen und Kündigung sind hier zusammengefasst.

Transparente Regelungen

Die Inhalte sind übersichtlich gegliedert und klar dargestellt.

Überblick

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen schuNa und seinen Kunden über die Organisation und Durchführung von Nachhilfe und Lernförderung.

Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Ahmad & Machlah GbR, handelnd unter „schuNa“ (nachfolgend „schuNa“), und ihren Kunden über die Organisation und Durchführung von Lernförderung und Nachhilfe.

Vertragspartner von schuNa sind bei minderjährigen Schülern die gesetzlichen Vertreter. Der Unterricht richtet sich an den jeweiligen Schüler bzw. die jeweilige Schülerin.

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB für bestehende Verträge gelten nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt oder soweit eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn schuNa ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Informationen zum Datenschutz sind unter www.schuna.de/datenschutz abrufbar.

§2 Vertragsgegenstand

schuNa bietet Lernförderung und Nachhilfe in verschiedenen Fächern und Schulstufen an, online und – je nach Verfügbarkeit – auch vor Ort.

schuNa organisiert die Vermittlung einer geeigneten Lehrkraft und die Durchführung des Unterrichts auf Grundlage des jeweils gebuchten Pakets oder der individuell getroffenen Vereinbarung.

Ein bestimmter schulischer Erfolg, eine konkrete Notenverbesserung oder das Erreichen eines bestimmten Prüfungsziels wird nicht geschuldet.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. schuNa berücksichtigt bei der Auswahl fachliche, organisatorische und pädagogische Gesichtspunkte.

§3 Anfrage, Registrierung und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, telefonisch, persönlich oder auf anderem Weg sind zunächst unverbindlich.

Nach Eingang einer Anfrage kann schuNa zur Klärung des Bedarfs Kontakt mit dem Interessenten aufnehmen.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn schuNa die Buchung oder Beauftragung in Textform bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Organisation und Durchführung des Unterrichts erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Bei minderjährigen Schülern sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Für Kunden im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) gilt ergänzend, dass Leistungen grundsätzlich nur im Rahmen und nach Maßgabe der jeweiligen Bewilligung erbracht werden können.

Registrierte Kunden können Zugang zur schuNa-App erhalten, soweit diese für die Organisation von Terminen und Unterrichtseinheiten genutzt wird.

§4 Ablauf der Lernförderung

Die Zusammenarbeit kann mit einer Probestunde oder einem ersten Kennenlerntermin beginnen. Soweit bei BuT-Kunden Vorgaben der bewilligenden Stelle gelten, kann eine erste Einheit auf das bewilligte Kontingent angerechnet werden.

Nach Buchung eines Pakets sucht schuNa eine geeignete Lehrkraft für den Kunden.

Die Suche nach einer geeigneten Lehrkraft dauert in der Regel bis zu zwei Wochen bei Onlineunterricht und in der Regel bis zu vier Wochen bei Präsenzunterricht. Diese Fristen sind unverbindliche Richtwerte.

Kann schuNa innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine geeignete Lehrkraft anbieten, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen zurückzutreten. Bereits gezahlte Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen wird in diesem Fall erstattet.

Die Laufzeit eines gebuchten Pakets beginnt mit dem ersten von schuNa organisierten Termin mit der Lehrkraft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Soweit ein Paket auf Monatsabschnitten basiert, stehen dem Kunden die vereinbarten Unterrichtseinheiten innerhalb des jeweiligen Vertragsmonats zur Verfügung.

Nicht genutzte Unterrichtseinheiten verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsmonats, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Werden mehr Unterrichtseinheiten als im Paket enthalten in Anspruch genommen, werden diese nur berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.

Nach dem ersten Termin werden Folgetermine grundsätzlich zwischen Kunde und Lehrkraft abgestimmt und in der schuNa-App oder auf dem vereinbarten Weg dokumentiert.

§5 Unterrichtseinheiten

Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die kleinste buchbare bzw. abrechenbare Einheit beträgt 0,5 UE.

Die jeweils vereinbarte Dauer eines Termins ergibt sich aus der Terminabstimmung, der Dokumentation in der schuNa-App oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

Der Kunde kann sich bei Rückfragen zu vereinbarten oder verbleibenden Unterrichtseinheiten jederzeit an schuNa wenden.

§6 Dokumentation und Bestätigung von Terminen

Unterrichtstermine und deren Dauer werden in der schuNa-App oder auf einem anderen von schuNa vorgesehenen Weg dokumentiert.

Der Kunde ist gehalten, die dokumentierten Termine zeitnah zu prüfen.

Einwendungen gegen dokumentierte Termine oder Zeitangaben sollen schuNa unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen ab Kenntnis in Textform mitgeteilt werden.

Erfolgt keine beidseitige Bestätigung eines Termins, klärt schuNa den Sachverhalt unter Einbeziehung der Angaben von Kunde und Lehrkraft. Eine automatische endgültige Bestätigung allein zu Lasten des Kunden erfolgt nicht.

Bereits beidseitig bestätigte Termine können nur bei nachgewiesener Unrichtigkeit korrigiert werden.

§7 Mitwirkungspflichten und Terminabsagen

Der Kunde verpflichtet sich, schuNa alle für die Vermittlung und Durchführung der Lernförderung relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

Zugangs- und vermittlungsbezogene Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Vereinbarte Termine sind pünktlich wahrzunehmen.

Eine Absage oder Verschiebung eines Termins ist bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos möglich, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die für den Termin reservierte Unterrichtszeit auf das gebuchte Stundenkontingent angerechnet werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass schuNa oder der eingesetzten Lehrkraft kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

Bei BuT-Kunden kann, soweit die ausgefallene Stunde nicht über die bewilligende Stelle abgerechnet werden kann, eine angemessene Ausfallpauschale von 5,00 € berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§8 Vergütung und Zahlung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket, dem Angebot, dem Anmeldeformular oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen, insbesondere zusätzlich vereinbarte Unterrichtseinheiten außerhalb des gebuchten Pakets, werden nur vergütet, wenn sie zuvor vereinbart wurden.

Soweit ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt der Einzug zu den vereinbarten Fälligkeiten.

Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§9 Vertragsdauer, Kündigung und Widerruf

Das Vertragsverhältnis läuft für die jeweils vereinbarte Dauer des gebuchten Pakets oder der individuell vereinbarten Laufzeit.

Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann für den Kunden insbesondere vorliegen, wenn dauerhaft keine geeignete Lehrkraft gestellt werden kann, eine Fortsetzung des Unterrichts aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist oder sonstige Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine Vertragsfortsetzung unzumutbar machen.

Im Fall einer außerordentlichen Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen sowie aufgrund wirksamer Terminabsage-Regelungen angefallene Ausfälle abgerechnet; im Übrigen werden bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten ersten Kennenlerntermin nicht oder sagt diesen weniger als 12 Stunden vor Beginn ab, kann eine angemessene Ausfallpauschale von 30,00 € berechnet werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von schuNa.

Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt schuNa mit der Leistungserbringung nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich verlangt und ordnungsgemäß über die Widerrufsfolgen belehrt wurde.

§10 Nutzung der schuNa-App und der schuNa-Website

Die schuNa-App und die schuNa-Website sowie ihre Inhalte sind urheberrechtlich und gegebenenfalls anderweitig rechtlich geschützt.

Bilder, Texte, Konzepte, Dokumente und sonstige Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung von schuNa nicht außerhalb der vertraglich vorausgesetzten Nutzung verwendet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Es ist untersagt, die schuNa-App oder die schuNa-Website missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke zu nutzen.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann schuNa den Zugang zur App oder zu Nutzerkonten vorübergehend sperren, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

§11 Vertraulichkeit

schuNa behandelt personenbezogene und vertrauliche Informationen des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vertraulich.

Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, nicht für ihn bestimmte vertrauliche Informationen über Lehrkräfte, andere Kunden oder interne Abläufe von schuNa vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

§12 Schlussbestimmungen

Für vertragliche Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag genügt Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Soweit schuNa gesetzlich zur Information verpflichtet ist, gilt: schuNa ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wichtiger Hinweis

Ergänzend zu diesen AGB können gesetzlich vorgeschriebene Hinweise gelten, insbesondere zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Stand

Diese Seite zeigt die aktuell hinterlegte Fassung der Kunden-AGB.